Was ist eine Rüttelprobe

Vielleicht gibt es ja verschiedentlich immer noch Leute, die glauben, dass zur Rüttelprobe jemand auf die Friedhöfe geht und so lange an den Grabsteinen herumrüttelt, bis sie zu guter Letzt umfallen. Dem ist nicht so!

Vielmehr wird bei der Grabsteinprüfung (ein anderer Name für die gleiche Sache) durch einen einmaligen, dosierten Druck, der laut Vorschrift 50 kp betragen soll, getestet, ob ein Grabstein fest steht, oder nicht. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass unsere Prüfer die vorgeschriebenen 50 kp Druck überhaupt aufbringen, ansonsten halten sie sich aber strikt an die gesetzlichen Vorgaben.

Das Team, das die Rüttelprobe auf den Friedhöfen Hoheneiche, Lositz, Eyba und Arnsgereuth für unsere Kirchgemeinde durchführt, war nun im August das dritte Jahre in Folge unterwegs. Grundsätzlich konnten die Mitarbeiter feststellen, dass sich die Gesamtsituation leicht verbessert hat. Vor allem dadurch, dass viele Gräber, die ihre Laufzeit schon weit überschritten hatten, inzwischen eingeebnet wurden. Andererseits wurde auch vielfach versucht, lockere Grabsteine wieder zu befestigen, was zugegebener Weise nicht besonders einfach ist. In einigen Fällen ist es offensichtlich trotzdem gelungen.

Übrigens wird die Rüttelprobe nicht gemacht, weil die Ausführenden mit ihrer Freizeit nichts Besseres anzufangen wissen. Sie ist vielmehr gesetzlich vorgeschrieben, weil von lockeren Grabsteinen eine akute Unfallgefahr ausgeht. Das Ergebnis einer negativen Rüttelprobe wird den Betreffenden deshalb mitgeteilt. Für die Folgen eines eventuellen Unfalles würden sie unweigerlich haftbar gemacht.



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